Beteiligungen

Auf einen Blick

Im Folgenden finden Sie noch einmal eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte einer Beteiligung der KBG NRW in Ihrem Unternehmen. So können Sie auf einen Blick sehen, ob eine Beteiligung für Ihr Untenehmen in Frage kommt und falls ja, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Konditionen es zu beachten gilt. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie nicht nur bei der KBG einen Antrag stellen müssen, sondern auch einen Antrag auf Übernahme einer Beteiligungsgarantie bei der Bürgschaftsbank NRW (weitere Informationen).

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns. Wir beraten Sie ausführlich und begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren.

 

Zielgruppe

  • Existenzgründer
  • Erwerber von Unternehmen
  • Unternehmer mit wachstumsorientiertem Investitionsvorhaben mit einem Umsatz (auch Gruppenumsatz) von maximal EUR 50 Mio.

Beteiligungsfähige Vorhaben

  • Kooperationen
  • Innovationen
  • Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels
  • Errichtung, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungsmaßnahmen von Betrieben.
  • In Ausnahmefällen auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter

Nicht beteiligungsfähige Vorhaben

  • Sanierung
  • Umfinanzierung
  • Umschuldung
  • Vorfinanzierung von Entwicklungskosten für neue Produkte (Eine Beteiligung kommt nur in Frage, wenn ein Produkt bereits Marktreife hat. In diesem Fall kommt eine Beteiligung für z. B. Kosten zum Kauf einer neuen Maschine zur Herstellung dieses Produkts in Betracht).

Art der Beteiligung

Typisch stille Beteiligung zur (Mit-)Finanzierung von

  • Investitionen
  • "investitionsabhängigen" Betriebsmitteln

Höhe und Laufzeit der Beteiligung

  • Maximal 1.000.000,- EUR
  • Normalerweise 10 Jahre

Kündigung

  • Durch den Beteiligungsnehmer jederzeit ganz oder teilweise mit einer Frist von 12 Monaten
  • Durch den Beteiligungsgeber ganz oder teilweise nur bei wichtigem Grund

 

 

 

 

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Konditionen

  • Individuell, in der Regel ein festes und ein variables (gewinnabhängiges) Entgelt nach Vereinbarung. Das Entgelt darf einschließlich einer Garantieprovision für den Rückgaranten insgesamt 12% p.a. über die gesamte Laufzeit nicht überschreiten. 
  • Abschlussgebühr
  • Vorfälligkeitsentschädigung nach vertraglicher Vereinbarung bei vorzeitiger Rückzahlung
  • Kosten des Garantieverfahrens und der laufenden Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW oder eines anderen Garanten nach deren Bedingungen 

Anforderungen/Voraussetzungen

  • Ausreichende fachliche Qualifikation des Gründers/Unternehmers
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Nachhaltige Marktchancen
  • Angemessene Eigenmittelausstattung, insbesondere im Verhältnis zur Höhe der angestrebten Beteiligung (Ausnahme: Existenzgründer)
  • Persönliche Garantie des Inhabers/Gesellschafters; keine sonstigen Sicherheiten
  • Hausbank
  • Sitz des Unternehmens in NRW
  • Kein besonderes Risiko 

Erforderliche Unterlagen/Angaben

  • Antrag an die KBG
  • Ausführliche Begründung für die Beteiligung durch die KBG
  • Ausgefülltes Antragsformular der Bürgschaftsbank NRW (zusammen mit der Anlage „Besitz- und Beteiligungsverhältnisse“ (formlos) und einer aktuellen Bescheinigung des Finanzamts (über Steuerangelegenheiten; Formular bei der KBG erhältlich)
  • Persönliche Angaben zum Gründer (tabellarischer Lebenslauf) bzw. zur fachlichen Qualifikation des Unternehmers
  • Unternehmenskonzept (Angaben zu Produkten, Dienstleistungen, Strategie, Marktchancen, Kunden, Wettbewerber, Personal etc.)
  • Bei bereits existierenden Unternehmen zusätzlich: Geschäftsplan für die nächsten drei Jahre, Investitions-/Finanzplan, Jahresabschlüsse der vergan-genen (drei) Jahre, Rentabilitätsvorschau, Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnungen