Beteiligungen

Der Weg zur Beteiligung – Vom Antrag bis zur Beteiligung

Kontaktaufnahme

Zunächst sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihr Vorhaben vorstellen. Dies kann zunächst ganz formlos in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer erfahrenen Kundenbetreuer geschehen. Nach diesem Beratungsgespräch können Sie einen Antrag auf eine Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen stellen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Antrag von der Bürgschaftsbank NRW auf Übernahme einer Beteiligungsgarantie, den Sie ausfüllen und ebenfalls zusammen mit weiteren Unterlagen uns zur Prüfung zurücksenden (weitere Informationen).

In der Regel benötigen wir folgende weiteren Informationen:

Prüfung Ihrer Anträge

Nachdem Ihr Antrag samt Unterlagen bei uns bzw. bei der Bürgschaftsbank NRW eingegangen ist, prüfen wir Ihren Antrag, analysieren Ihr Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und klären weitere wichtige Fragen wie beispielsweise die Unternehmensstrategie.

Wird Ihr Antrag positiv beurteilt, entscheidet der sog. „Beteiligungsausschuss“ abschließend über die Beteiligung. Wenn er zustimmt, kann - nach Vertragsverhandlungen - der Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden.

Sind alle formalen Hürden genommen, steht am Ende der Beginn einer erfolgreichen Partnerschaft mit einer stille Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen für zehn Jahre, die Sie jederzeit ganz oder teilweise mit einer Frist von 12 Monaten kündigen können.

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