Fragen und Antworten – Noch Fragen ?
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, können Sie sich auch direkt an uns wenden.
- Welche Unternehmen können überhaupt Beteiligungskapital von Kapitalbeteiligungsgesellschaften erhalten?
- Wofür wird Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt?
- Wofür wird Beteiligungskapital NICHT zur Verfügung gestellt?
- Wie hoch ist eine Beteiligung maximal?
- Zu welchen Konditionen erfolgt eine Beteiligung?
- Welche Angaben bzw. Unterlagen sind zur Antragsstellung notwendig?
HINWEIS
Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen und Konditionen einer KBG-Beteiligung: |
1. Welche Unternehmen können überhaupt Beteiligungskapital von Kapitalbeteiligungsgesellschaften erhalten?
Beteiligungskapital können kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Umsatz (auch Gruppenumsatz) von maximal EUR 50 Mio. erhalten. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Unternehmen bestimmt Kriterien (die sog. "Richtlinie für ERP-Darlehen zur Förderung von Beteiligungen an kleineren und mittleren Unternehmen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
2. Wofür wird Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt?
- Kooperationen
- Innovationen
- Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels
- Errichtung, Übernahme, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungsmaßnahmen von Betrieben.
In Ausnahmefällen können auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter gewährt werden.
3. Wofür wird Beteiligungskapital NICHT zur Verfügung gestellt?
- Sanierung
- Umfinanzierung
- Umschuldung
- Vorfinanzierung von Entwicklungskosten für neue Produkte ( Eine Beteiligung kommt nur in Frage, wenn ein Produkt bereits Marktreife hat. In diesem Fall kommt eine Beteiligung für z. B. Kosten zum Kauf einer neuen Maschine zur Herstellung dieses Produkts in Betracht).
Wenn Sie unsicher sind, ob die Möglichkeit einer Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen besteht, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
4. Wie hoch ist eine Beteiligung maximal?
- In der Regel beträgt die Höchstgrenze EUR 1.000.000. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital aber nicht übersteigen. Eine Ausnahme stellt lediglich die Existenzgründung dar.
- Auch eine wiederholte Beteiligung ist zulässig, sofern der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird.
5. Zu welchen Konditionen erfolgt eine Beteiligung?
- Die Beteiligungsdauer beträgt 7 - 10 Jahre.
- Die Beteiligung kann vom Beteiligungsnehmer (Unternehmer) jederzeit ganz oder teilweise mit einer Frist von zwölf Monaten gekündigt werden.
- Der Beteiligungsgeber fungiert in der Regel als stiller Teilhaber. Im Vergleichs- oder Insolvenzfall darf seine Teilnahme am Verlust daran nicht ausgeschossen werden.
- Über das Beteiligungsentgelt verhandeln die Vertragspartner frei. Die Gesamtbelastung darf im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer 12% p.a. der Beteiligungssumme nicht überschreiten.
- Zumindest ein Teil des Beteiligungsentgelts muss gewinnabhängig vereinbart werden.
6. Welche Angaben bzw. Unterlagen sind zur Antragsstellung notwendig?
- Angaben zur Rechtsform des Unternehmens, zu eventuellen Konzernverhältnissen, zur Kapitallage sowie ein Handelsregister-Auszug
- Angaben zur Art der Geschäftstätigkeit, zur Produktpalette, zum Auftragsbestand, zur Marktposition des Unternehmens, zum Personalbestand, zur Kundengruppe sowie Angaben zu Umsatz und Gewinn
- Angaben zur geschäftspolitischen Zielsetzung (Geschäftsplan) für die nächsten Jahre, insbesondere zu geplanten Investitionen
- Eine ausführliche Begründung der Beteiligungsaufnahme
- Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen einschließlich der erforderlichen Erläuterungen
Zusammen mit dem Antrag an die KBG und dem Antragsformular der Bürgschaftsbank auf Garantiegewährung werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
- Anlage "Besitz- und Beteiligungsverhältnisse" (formlos)
- Finanzamtsbescheinigung (Auskunft in Steuerangelegenheiten, Formular ist bei der KBG erhältlich)
- Erklärung über erhaltene "de-Minimis-Beihilfen" (kann nachgereicht werden)
7. Gesellschafter
- NRW.BANK
Düsseldorf und Münster
Informationen zur Unternehmensgründung und Wachstumsfinanzierung der NRW.Bank - WGZ BANK AG
Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank
Düsseldorf - Bankenvereinigung Nordrhein-Westfalen e. V.
Düsseldorf - Industrie- und Handelskammer Wuppertal-Solingen-Remscheid
Wuppertal - Handwerkskammer Düsseldorf
Düsseldorf




