Übersicht der Corona-Hilfen der KBG
KBG Säule II |
KBG 2.5 |
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Zielgruppe |
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Freiberufler | |||||||||||||
Einsatzbereich |
Investitionen und Betriebsmittel, auch für laufende Kosten i. R. eines wirtschaftlich tragfähigen Geschäftsmodells | |||||||||||||
Beteiligungsvolumen |
bis zu 800,0 T€ (min. 50,0 T€) | bis zu 2.500,0 T€ (min. 50,0 T€) | ||||||||||||
max. Laufzeit (Tilgungsfreijahre) |
min. 5 Betriebsmittel 10/10 Investitionen 10/10 |
min. 5 Betriebsmittel 10/10 Investitionen 10/10 |
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Antragstellung |
formlos an die KBG NRW mit banküblichen Unterlagen zusätzlich ist die Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihilfen gemäß der „Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“ einzureichen |
formlos an die KBG NRW mit banküblichen Unterlagen |
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Konditionen |
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Beihilfe-Regime |
Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 | de-minimis | ||||||||||||
Hinweise |
Im Rahmen der Verwendung als Corona Hilfe muss gelten, • dass das Unternehmen per 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war und • in 2020 in Folge der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten ist |
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Ausgeschlossen sind: |
Ausgeschlossen sind: • Sanierungsvorhaben • Umschuldung bestehender Darlehen • Einsatz i. R. von bereits abgeschlossenen oder durchfinanzierten Vorhaben |
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