Zunächst sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen und Ihr Vorhaben vorstellen. Dies kann zunächst ganz formlos in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer erfahrenen KundenbetreuerInnen geschehen. Nach diesem Beratungsgespräch können Sie einen Antrag auf eine Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen stellen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Antrag von der Bürgschaftsbank NRW auf Übernahme einer Beteiligungsgarantie, den Sie ausfüllen und ebenfalls zusammen mit weiteren Unterlagen uns zur Prüfung zurücksenden (weitere Informationen).
In der Regel benötigen wir folgende weitere Informationen:
Nachdem Ihr Antrag samt Unterlagen bei uns bzw. bei der Bürgschaftsbank NRW eingegangen ist, prüfen wir Ihren Antrag, analysieren Ihr Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und klären weitere wichtige Fragen wie beispielsweise die Unternehmensstrategie.
Wird Ihr Antrag positiv beurteilt, entscheidet der sog. „Beteiligungsausschuss“ abschließend über die Beteiligung. Wenn er zustimmt, kann - nach Vertragsverhandlungen - der Beteiligungsvertrag abgeschlossen werden.
Sind alle formalen Hürden genommen, steht am Ende der Beginn einer erfolgreichen Partnerschaft mit einer stillen Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen für max. zehn Jahre, die Sie nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise kündigen können. Die Mindestvertragslaufzeit wird vereinbart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist.
Ihrem Vorhaben steht nichts mehr im Wege.
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