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Stille Beteiligungen - auf einen Blick

Stille Beteiligungen - auf einen Blick

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte einer Beteiligung der KBG NRW in Ihrem Unternehmen. So können Sie auf einen Blick sehen, ob eine Beteiligung für Ihr Untenehmen in Frage kommt und falls ja, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Konditionen es zu beachten gilt. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass Sie nicht nur bei der KBG einen Antrag stellen müssen, sondern auch einen Antrag auf Übernahme einer Beteiligungsgarantie bei der Bürgschaftsbank NRW (weitere Informationen).

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei uns. Wir beraten Sie ausführlich und begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren.

  • ExistenzgründerInnen
  • ErwerberInnen von Unternehmen
  • KMU mit wachstumsorientiertem Investitionsvorhaben mit einem Umsatz (auch Gruppenumsatz)
  • Kooperationen
  • Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels
  • Errichtung, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungsmaßnahmen von Betrieben
  • In Ausnahmefällen auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter
  • Sanierung
  • Umfinanzierung
  • Umschuldung
  • Vorfinanzierung von Entwicklungskosten für neue Produkte (Eine Beteiligung kommt nur in Frage, wenn ein Produkt bereits Marktreife hat)

Typisch stille Beteiligung zur (Mit-)Finanzierung von

  • Investitionen
  • „investitionsabhängigen“ Betriebsmitteln
  • Maximal 1.500.000,- EUR
  • 5 - 10 Jahre
  • Durch den/die BeteiligungsnehmerIn nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise. Die Mindestvertragslaufzeit wird vereinbart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist.
  • Durch den/die BeteiligungsgeberIn ganz oder teilweise nur bei wichtigem Grund
  • Individuell, in der Regel ein festes und ein variables (gewinnabhängiges) Entgelt nach Vereinbarung. Das Entgelt darf einschließlich einer Garantieprovision für den Rückgaranten insgesamt 12% p.a. über die gesamte Laufzeit nicht überschreiten. 
  • Abschlussgebühr
  • Vorfälligkeitsentschädigung nach vertraglicher Vereinbarung bei vorzeitiger Rückzahlung
  • Kosten des Garantieverfahrens und der laufenden Beteiligungsgarantie der Bürgschaftsbank NRW oder eines anderen Garanten nach deren Bedingungen 
  • Ausreichende fachliche Qualifikation des Gründers/Unternehmers
  • Tragfähiges, zukunftssicheres Konzept
  • Nachhaltige Marktchancen
  • Angemessene Eigenmittelausstattung (Eigenmittelparität), insbesondere im Verhältnis zur Höhe der angestrebten Beteiligung (Ausnahme: Existenzgründer)
  • Persönliche (Teil-)Garantie des Inhabers/Gesellschafters; keine sonstigen Sicherheiten
  • Hausbank
  • Sitz des Unternehmens in NRW

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