Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital.
Der/die KapitalgeberIn bekommt weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein.
Die Mikromezzaninfinanzierung erfolgt als typisch stille Beteiligung und trägt zur Verstärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis bei.
Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Es werden Mezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an ExistenzgründerInnen/Unternehmen ausgereicht, die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel (keine Ablösung bestehender Bankkredite). Eine Kombination mit Bankfinanzierungen/Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW ist möglich.
Um den Zugang von Existenzgründern sowie kleinen Unternehmen zu Eigenkapitalfinanzierungen zu verbessern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits im September 2013 erfolgreich den Mikromezzaninfonds Deutschland über rd. 70 Mio. Euro aufgelegt.
In Nordrhein-Westfalen konnten hiermit bis Ende 2018 insgesamt 680 Unternehmen mit einem Beteiligungsvolumen von 30 Mio. Euro begleitet werden.
Der „Europäische Sozialfonds“ (ESF) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union. Aus dessen Mitteln werden arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten der EU finanziert. Der ESF unterstützt Menschen, verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.
Das ERP-Sondervermögen ist ein Sondervermögen aus dem European Recovery Programm. Dies wurde 1948 auf Grundlage des Marshallplans bereitgestellt. Mit dem ERP-Sondervermögen unterstützt der Bund Unternehmen in Deutschland.
Bitte stellen Sie Ihren Mikromezzanin-Antrag ausschließlich online.
KBG NRW vergibt kleine Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland
Antragsunterlagen und Informationen
Antragsformular (PDF, 874 KB)
Erklärung über beantragte Kleinbeihilfen (PDF, 165 KB)
Produkt-Flyer (PDF, 141 KB)
Wesentliche Vertragsinhalte (PDF, 438 KB)
Mikromezzanin-Info-Line: 02131 5107-200
Bei dem Abschluss eines Vertrages wird ein POSTIDENT-Verfahren vorausgesetzt Informationen zur Legitimation
Beratungstag bei der KBG
Montags
von 9:00 bis 17:00 Uhr
Anmeldung unter der
Rufnummer: 02131 5107-200
(Bürgschaftsbank NRW)
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Next GenerationEU - Finanziert von der Europäischen Union
Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH - KBG -
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
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Telefax: 02131 5107-333
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