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Mikromezzaninfonds

Beteiligungskapital Mikromezzaninfonds-Deutschland

Was ist Mezzaninkapital?

Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital.
Der/die KapitalgeberIn bekommt weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein.


Wie wird gefördert?

Die Mikromezzaninfinanzierung erfolgt als typisch stille Beteiligung und trägt zur Verstärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis bei.
Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.


Weitere Vorteile

  • Die Konditionen laufender Kredite können sich verbessern.
  • Es sind keine Sicherheiten zu stellen.


Wer wird gefördert?

  • Kleine Unternehmen sowie ExistenzgründerInnen.
  • Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.
  • Gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen.
  • FreiberuflerInnen, die nicht dem Standesrecht unterliegen.


Was wird gefördert?

Es werden Mezzaninfinanzierungen (stille Beteiligungen) an ExistenzgründerInnen/Unternehmen ausgereicht, die eine auskömmliche wirtschaftliche Tragfähigkeit und vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel (keine Ablösung bestehender Bankkredite). Eine Kombination mit Bankfinanzierungen/Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW ist möglich.


Rahmenbedingungen/Konditionen

  • Beteiligungshöhe: maximal 50.000 Euro
    bis zu 150.000 Euro* für AntragstellerInnen aus den besonderen Zielgruppen des Fonds
    *)max. 75.000 Euro pro Vorhaben
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Rückzahlung: nach dem 7. Jahr in 3 gleich hohen Jahresraten
  • Konditionen:
    • Festentgelt 8 % p.a. zzgl. Gewinnbeteiligung max. 1,5 % der Einlage
      (nur 6,5 % p.a. Festentgelt bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen)
    • variable Gewinnbeteiligung 1,5 % p. a. der Beteiligung
    • einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5 %

Die Fondsmittel

Um den Zugang von Existenzgründern sowie kleinen Unternehmen zu Eigenkapitalfinanzierungen zu verbessern, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bereits im September 2013 erfolgreich den Mikromezzaninfonds Deutschland über rd. 70 Mio. Euro aufgelegt.
In Nordrhein-Westfalen konnten hiermit bis Ende 2018 insgesamt 680 Unternehmen mit einem Beteiligungsvolumen von 30 Mio. Euro begleitet werden.


Was ist der ESF?

Der „Europäische Sozialfonds“ (ESF) ist ein Strukturfonds der Europäischen Union. Aus dessen Mitteln werden arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen in den Mitgliedsstaaten der EU finanziert. Der ESF unterstützt Menschen, verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.


Was ist das ERP-Sondervermögen?

Das ERP-Sondervermögen ist ein Sondervermögen aus dem European Recovery Programm. Dies wurde 1948 auf Grundlage des Marshallplans bereitgestellt. Mit dem ERP-Sondervermögen unterstützt der Bund Unternehmen in Deutschland.

 

Hinweis Corona-Virus

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Bitte stellen Sie Ihren Mikromezzanin-Antrag ausschließlich online.

Antragstellung

KBG NRW vergibt kleine Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland

Antragsunterlagen und Informationen

 Antragsformular (PDF, 874 KB)

 Erklärung über beantragte Kleinbeihilfen (PDF, 165 KB)

 Produkt-Flyer (PDF, 141 KB)

 Wesentliche Vertragsinhalte (PDF, 438 KB)

    Zur Website

Mikromezzanin-Info-Line: 02131 5107-200

POSTIDENT - Verfahren

Bei dem Abschluss eines Vertrages wird ein POSTIDENT-Verfahren vorausgesetzt Informationen zur Legitimation

Beratung

Beratungstag bei der KBG
Montags
von 9:00 bis 17:00 Uhr
Anmeldung unter der
Rufnummer: 02131 5107-200
(Bürgschaftsbank NRW)

Partner

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Next GenerationEU - Finanziert von der Europäischen Union

Next GenerationEU - Finanziert von der Europäischen Union

Die KBG – ein stiller, aber starker Partner

Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH - KBG -

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