Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Beteiligungskapital können kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland erhalten. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Unternehmen bestimmte Kriterien (die sog. "Richtlinie für ERP-Darlehen zur Förderung von Beteiligungen an kleineren und mittleren Unternehmen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
In Ausnahmefällen können auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter gewährt werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Möglichkeit einer Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen besteht, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
In der Regel beträgt die Höchstgrenze EUR 1.500.000. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital aber nicht übersteigen. Eine Ausnahme stellt lediglich die Existenzgründung dar.
Zusammen mit dem Antrag an die KBG und dem Antragsformular der Bürgschaftsbank auf Garantiegewährung werden zudem folgende Unterlagen benötigt:
Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen und Konditionen einer KBG-Beteiligung:
© 2004- Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW