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Fragen und Antworten

Fragen und Antworten – Noch Fragen ?

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Beteiligungskapital können kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland erhalten. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang, dass die Unternehmen bestimmte Kriterien (die sog. "Richtlinie für ERP-Darlehen zur Förderung von Beteiligungen an kleineren und mittleren Unternehmen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erfüllen.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

  • Kooperationen
  • Umstellungen im Rahmen eines Strukturwandels
  • Errichtung, Übernahme, Erweiterung und grundlegende Rationalisierungsmaßnahmen von Betrieben.

In Ausnahmefällen können auch Beteiligungen im Rahmen von Erbauseinandersetzungen oder beim Ausscheiden einzelner Gesellschafter gewährt werden.

  • Sanierung
  • Umfinanzierung
  • Umschuldung
  • Vorfinanzierung von Entwicklungskosten für neue Produkte. Eine Beteiligung kommt nur in Frage, wenn ein Produkt bereits Marktreife hat.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Möglichkeit einer Beteiligung der KBG an Ihrem Unternehmen besteht, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

In der Regel beträgt die Höchstgrenze EUR 1.500.000. Die Beteiligung soll das vorhandene Eigenkapital aber nicht übersteigen. Eine Ausnahme stellt lediglich die Existenzgründung dar.

  • Die Beteiligungsdauer beträgt 5 - 10 Jahre.
  • Die Beteiligung kann von dem/der BeteiligungsnehmerIn (UnternehmerIn) nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten ganz oder teilweise gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit wird vereinbart, damit eine Anerkennung der Beteiligung als wirtschaftliches Eigenkapital möglich ist.
  • Der/die BeteiligungsgeberIn fungiert in der Regel als stille/r TeilhaberIn. Im Vergleichs- oder Insolvenzfall darf ihre/seine Teilnahme am Verlust daran nicht ausgeschlossen werden. Rangrücktrittserklärungen sind aber zulässig.
  • Über das Beteiligungsentgelt verhandeln die Vertragspartner frei. Die Gesamtbelastung darf im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer 12% p.a. der Beteiligungssumme nicht überschreiten.
  • Zumindest ein Teil des Beteiligungsentgelts muss gewinnabhängig vereinbart werden.
  • Angaben zur Rechtsform des Unternehmens, zu eventuellen Konzernverhältnissen sowie ein Handelsregister-Auszug
  • Angaben zur Art der Geschäftstätigkeit, zur Produktpalette, zum Auftragsbestand, zur Marktposition des Unternehmens, zum Personalbestand sowie zur Kundengruppe
  • Angaben zur geschäftspolitischen Zielsetzung (Geschäftsplan) für die nächsten Jahre, insbesondere zu geplanten Investitionen
  • Eine Begründung der Beteiligungsaufnahme
  • Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen einschließlich der erforderlichen Erläuterungen

Zusammen mit dem Antrag an die KBG und dem Antragsformular der Bürgschaftsbank auf Garantiegewährung werden zudem folgende Unterlagen benötigt:

  • Finanzamtsbescheinigung (Auskunft in Steuerangelegenheiten, Formular ist bei der KBG erhältlich, kann nachgereicht werden)
  • Erklärung über erhaltene "de-Minimis-Beihilfen" (kann nachgereicht werden)

Hinweis

Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen und Konditionen einer KBG-Beteiligung:

Beteiligungen und Übersicht