In Deutschland ist die Eigenkapitalquote vieler kleiner und mittlerer Unternehmen zu gering, um unternehmerisches Wachstum zu ermöglichen. Genau an diesem Punkt setzt die Kapitalbeteiligungsgesellschaft an: Sie stellt den jeweiligen Unternehmen "stilles Kapital" (Beteiligungskapital bzw. Mezzanine-Kapital) zur Verfügung und verbreitert so deren unternehmerische Kapitalbasis. Damit bietet sich kleineren und mittleren Unternehmen eine Alternative zur klassischen Fremdfinanzierung durch Kreditinstitute.
Dies ist umso vorteilhafter, als Kreditinstitute bei Kreditvergaben i.R. der üblichen Bonitätsprüfung, u.a. im Rating, einen entsprechenden Anteil des Eigenkapitals des Unternehmens berücksichtigen. Eine stille Beteiligung der KBG verbessert als wirtschaftliches Eigenkapital die Bilanzrelationen und beeinflusst dieses Rating-Ergebnis positiv. Dadurch werden unternehmerfreundliche Bedingungen und eine gute Verhandlungsbasis für die Festlegung von Kreditkonditionen geschaffen und die Grundlage für Investitionen und Innovationen gelegt.
Existenzgründungen
Betriebsübernahmen
Betriebserweiterungen, -verlagerungen, Rationalisierungen
Wachstumsinvestitionen in Gebäude, Maschinen, Markterschließung
Kooperationen
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt dabei EUR 1,5 Mio. je Unternehmen/Unternehmensgruppe und gilt für gewerbliche Unternehmen, die die KMU-Kriterien der EU erfüllen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Bedingungen und Konditionen einer KBG-Beteiligung:
Hier finden Sie Dokumente zum Download im Bereich Unternehmensinformationen:
Flyer "Wachstumssicherung durch Beteiligungskapital" (PDF, 128 KB)
Produktübersicht (PDF, 125 KB)
© 2004- Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW