Hohe Nachfrage nach kleinen Beteiligungen bei der KBG NRW
Seit Anfang September 2013 bietet die KBG NRW kleine Beteiligungen bis zu 50.000 Euro aus dem durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie aufgelegten Mikromezzaninfonds-Deutschland an. In nur 7 Monaten seit Auflegung sagte die KBG NRW 118 Anfragen mit einem Volumen von 5,275 Mio. Euro zu. „Mit diesen Mitteln konnten die geförderten Unternehmen 122 neue Arbeitsplätze schaffen und nahezu 900 Arbeitsplätze sichern“, erläutert Manfred Thivessen, Geschäftsführer der KBG NRW.
Der Fonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern/-innen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro. Er richtet sich insbesondere an solche Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Unternehmern/-innen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.
„Die hohe Nachfrage nach den Eigenkapital ähnlichen Mitteln belegt die bedarfsgerechte Ausgestaltung des Fondsangebotes. Gerade kleine und junge Unternehmen haben in der Regel keinen Zugang zu klassischem Beteiligungskapital“, sagt Manfred Thivessen. „Für uns stehen die handelnden Personen im Vordergrund. Wer uns von seinem Vorhaben überzeugt, den begleiten wir - mit Eigenmitteln, persönlicher Beratung sowie unserem Netzwerk über die gesamte Finanzierungslaufzeit.“
Für Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds, die den Unternehmen für bis zu zehn Jahre zur Verfügung gestellt werden, sind keine Sicherheiten zu stellen. Eine Kombination mit Kreditmitteln der jeweiligen Hausbank ist möglich, soweit der gesamte Finanzbedarf nicht mehr als 300.000 Euro beträgt. Der Beteiligungsgeber - also die KBG NRW - mischt sich nicht in das Tagesgeschäft ein, der Unternehmer bleibt „Herr im Haus.“
Der über die NBank in Niedersachsen verwaltete Mikromezzaninfonds wird aus Mitteln des ERP-
Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Ansprechpartner sind wie die KBG NRW die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in dem jeweiligen Bundesland. Die KBG NRW arbeitet hierbei eng mit der Bürgschaftsbank NRW zusammen.
Erfolgreicher Start des Mikromezzaninfonds-Deutschland in NRW
Anfang September hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen ist die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH -KBG-. „Das Angebot aus dem Mikromezzaninfonds ist für kleine Unternehmen und Existenzgründer passgenau. Dies bestätigt die lebhafte starke Nachfrage in NRW mit der Zusage der „ersten Million“ für 30 Vorhaben innerhalb von nur 8 Wochen nach Auflegung des Fonds“, erläutert KBG Geschäftsführer Manfred Thivessen. „Aufgrund der vorliegenden Anfragen gehen wir kurzfristig von weiteren Bewilligungen aus.“
Der Fonds bietet in Form stiller Beteiligungen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro. Da der Kapitalgeber als stiller Beteiligter weder Stimmrechte bekommt, noch sich ins Tagesgeschäft einmischt, bleibt der Unternehmer „Herr im Haus“.
„Die bisherigen Beteiligungszusagen wurden u.a. für Existenzgründungen und bei bestehenden Betrieben im Wesentlichen für klassische Betriebsmittel, aber auch für die Finanzierung unterschiedlichster Investitionen ausgesprochen“, erklärt KBG-Chef Thivessen, „zum Teil ergänzt durch Kredite der Hausbank“. Eine Kombination der Fondsmittel mit weiteren Bankfinanzierungen bzw. Fördermitteln ist möglich.
KBG NRW vergibt kleine Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds Deutschland
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat einen neuen Mikromezzaninfonds mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Der Fonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern/-innen wirtschaftliches Eigenkapital bis 50.000 Euro. Er richtet sich insbesondere an solche Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Unternehmern/-innen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen sowie umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Beteiligungen aus dem Fonds können bei der KBG NRW ab sofort beantragt werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: „Die deutsche Wirtschaft lebt von der Vielzahl und dem Ideenreichtum ihrer Unternehmen. Mit dem Mikromezzaninfonds stärken wir die Eigenkapitalausstattung von Kleinunternehmen und fördern den Aufbau eines flächendeckenden Mikromezzaninangebots in Deutschland. Damit sichern wir Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.“
Für Beteiligungen aus dem Mikromezzaninfonds, die den Unternehmen für bis zu zehn Jahre zur Verfügung gestellt werden, sind keine Sicherheiten zu stellen. Zudem mischt sich der Beteiligungsgeber - also die KBG NRW - nicht in das Tagesgeschäft ein.
„Sehr kleine und junge Unternehmen kommen kaum an Kredite und an klassisches Beteiligungskapital. Dafür gibt es jetzt den Mikromezzaninfonds. Es liegen bereits erste Anfragen vor“, sagt Manfred Thivessen, Geschäftsführer der KBG NRW. „Wer uns von seinem Vorhaben überzeugt, den begleiten wir - mit Eigenmitteln, persönlicher Beratung sowie unserem Netzwerk - über die gesamte Finanzierungslaufzeit.“
Der über die NBank in Niedersachsen verwaltete Mikromezzaninfonds wird aus Mitteln des ERP-
Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.
Ansprechpartner sind wie die KBG NRW die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in dem jeweiligen Bundesland. Die KBG NRW arbeitet hierbei eng mit der Bürgschaftsbank NRW zusammen.
Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW mit neuem Angebot an Eigenkapitalfinanzierungen
Düsseldorf/Neuss, 22. Januar 2010. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH -KBG-, Neuss, stärkt mit einem erneuerten Angebot an Eigenkapitalfinanzierungen die Wachstumschancen von mittelständischen Unternehmen und Existenzgründern in Nordrhein-Westfalen.
„Die Bedeutung der Eigenkapitalausstattung ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei mittelständischen Unternehmen besteht weiterhin Nachholpotential zur Erreichung eines dauerhaft ausreichenden Eigenkapitals. Das Angebot der KBG ist somit ein weiterer wichtiger Baustein zur Förderung und Erhaltung mittelständischer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen“ so Dr. Jens Baganz, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen anlässlich einer Pressekonferenz der KBG im Hause der NRW.BANK.
Die KBG stellt den Unternehmen langfristiges Kapital in Form von stillen Beteiligungen zur Verfügung. Damit lassen sich neue Handlungsspielräume eröffnen, Zukunftsvorhaben realisieren und eine größtmögliche Unabhängigkeit gegenüber äußeren Einflüssen erreichen.
„Das Angebot der KBG ergänzt den Beteiligungskapitalmarkt in Nordrhein-Westfalen im wichtigen Segment kleinteiliger Finanzierungen“ sagt Dr. Peter Güllmann, Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der KBG.
Dabei stellt die KBG auf die konkrete Unternehmenssituation ab und hat hierfür drei Produkte (KBG Start, KBG Nachfolge und KBG Wachstum) aufgelegt. Sie ermöglichen Beteiligungsvolumina von € 50.000 bis hin zu € 1 Mio. mit einer Laufzeit von jeweils 10 Jahren.
„Die KBG fördert wachstumsorientierte Unternehmen aller Branchen in Nordrhein-Westfalen. Sie ist ein verlässlicher, langfristiger Finanzierungspartner, der gemeinsam mit den Kunden den unternehmerischen Erfolg sucht“, erläutert Manfred Thivessen, Geschäftsführer der KBG.
Gefördert werden die Finanzierung von Investitionen, Expansionsvorhaben oder Unternehmensnachfolgen. Vorausgesetzt werden eine ausreichende fachliche Qualifikation des Unternehmers, ein tragfähiges, zukunftssicheres Konzept sowie nachhaltige Marktchancen. Für die stillen Beteiligungen ist ein marktgerechtes jährliches Festentgelt sowie eine gewinnabhängige Vergütung zu zahlen.
Zum Hintergrund:
Ähnlich wie die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH ist auch die KBG eine Selbsthilfeorganisation der Wirtschaft, die nicht profitorientiert arbeitet und vom Staat durch weitreichende Steuerbefreiung gefördert wird. Die gewollte räumliche und organisatorische Nähe zur Bürgschaftsbank schafft Synergien und bündelt Förderangebote für die gemeinsamen Zielgruppen.
Gesellschafter der KBG sind die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern sowie verschiedene Kreditinstitute. Mit gut 49% Beteiligung ist die NRW.BANK bedeutendster Gesellschafter.
Neben der KBG gibt es in Deutschland weit mehr als 200 weitere Kapitalbeteiligungsgesellschaften, von denen jedoch nur 14 ebenfalls als mittelständische Beteiligungsgesellschaften öffentlich gefördert werden.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Pressemitteilungen zum Download.
Pressemitteilung 05/2014 (PDF, 1.4 MB)
Pressemitteilung 11/2013 (PDF, 1.4 MB)
Pressemitteilung 09/2013 (PDF, 596 KB)
Pressemitteilung 01/2010 (PDF, 464 KB)
Geschäftsbericht 2021 (PDF, 1.4 MB)
Geschäftsbericht 2020 (PDF, 1.4 MB)
Geschäftsbericht 2019 (PDF, 596 KB)
Geschäftsbericht 2018 (PDF, 464 KB)
Geschäftsbericht 2017 (PDF, 1,1 MB)
Geschäftsbericht 2016 (PDF, 1 MB)
Geschäftsbericht 2015 (PDF, 849 KB)
Geschäftsbericht 2014 (PDF, 857 KB)
Geschäftsbericht 2013 (PDF, 676 KB)
Geschäftsbericht 2012 (PDF, 736 KB)
Geschäftsbericht 2011 (PDF, 258 KB)
Geschäftsbericht 2010 (PDF, 341 KB)
Geschäftsbericht 2009 (PDF, 419 KB)
© 2004- Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW