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Ab 1. Januar 2023: KBG NRW erhöht ihren Förderhöchstbetrag

Ab 1. Januar 2023: KBG NRW erhöht ihren Förderhöchstbetrag

  • 01.01.23
Ab 1. Januar 2023: KBG NRW erhöht ihren Förderhöchstbetrag

Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) NRW steht seit Jahrzehnten als Partner im Risiko an der Seite kleiner und mittlerer Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. In diesem Kontext konnten zahlreiche Vorhaben begleitet werden. Um Unternehmen auch in den kommenden Jahren bei den anstehenden Herausforderungen bestmöglich zur Seite zu stehen, aber auch um dem Auftrag der Wirtschaftsförderung im Rahmen sinnvoller Finanzierungsvorhaben weiterhin bestmöglich nachzukommen, wird der Beteiligungshöchstbetrag der KBG NRW erhöht. Künftig können kleine und mittlere Unternehmen - ergänzend oder alternativ zu einer Bürgschaft - mit einer stillen Beteiligungen der KBG NRW ihre Eigenkapitalausstattung mit bis zu 1,5 Mio. Euro verbessern.

 

Manfred Thivessen

Wir freuen uns sehr, in bewähr­ter Zusam­men­arbeit mit dem Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen, kleine und mit­tlere Unter­nehmen mit er­wei­terten Höchst­beträgen noch bes­ser unter­stützen zu kön­nen.

Manfred Thivessen, Geschäftsführer der Bürgschaftsbank NRW und der KBG NRW

Geschäftsberichte

 Geschäftsbericht 2021 (PDF, 1.4 MB)

 Geschäftsbericht 2020 (PDF, 1.4 MB)

 Geschäftsbericht 2019 (PDF, 596 KB)

 Geschäftsbericht 2018 (PDF, 464 KB)

 Geschäftsbericht 2017 (PDF, 1,1 MB)

 Geschäftsbericht 2016 (PDF, 1 MB)

 Geschäftsbericht 2015 (PDF, 849 KB)

 Geschäftsbericht 2014 (PDF, 857 KB)

 Geschäftsbericht 2013 (PDF, 676 KB)

 Geschäftsbericht 2012 (PDF, 736 KB)

 Geschäftsbericht 2011 (PDF, 258 KB)

 Geschäftsbericht 2010 (PDF, 341 KB)

 Geschäftsbericht 2009 (PDF, 419 KB)

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