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Gremien und Organe

Gemeinsam sind wir stark

Seit mehr als 45 Jahren sind wir eng mit der Wirtschaftsförderung verknüpft. Unsere Gesellschafter und Partner sind Kammern, Verbände und Kreditinstitute. Mit gut 49 % Beteiligung ist die NRW.BANK der bedeutendste Gesellschafter.

Gesellschafter­versammlung

Vorsitzender


Christoph Büth


Christoph Büth

Bereichsleiter Eigenkapitalfinanzierungen NRW.BANK

Stell­vertretender Vorsitzender


Steffen Pörner

Steffen Pörner

Geschäftsführer Bankenverband Nordrhein-Westfalen e. V.

Geschäfts­führung

Geschäftsführer der KBG NRW


Rudolf Pinter


Rudolf Pinter

Geschäftsführer der KBG NRW



Manfred Thivessen

Manfred Thivessen

Geschäftsführer der KBG NRW und Bürgschaftsbank NRW

Beteiligungsausschuss

MitgliederInnen

Dipl.-Betriebswirt André Berude
Fachbereichsleiter Existenzgründung, Unternehmensförderung u. Steuern,
IHK Arnsberg Hellweg-Sauerland


Christoph Büth
Bereichsleiter Eigenkapitalfinanzierungen und Beteiligungen, NRW.BANK


Wencke Engbers
Direktorin und Bereichsleiterin Investitionsförderung D/F, DZ BANK AG


Bernd Kuhlen
Direktor und Firmenkundenbetreuer, Commerzbank AG


Dipl.-Kauffrau Claudia Schulte
Geschäftsführerin Finanzen, Innere Verwaltung, Haushalt,
Handwerkskammer Düsseldorf

Stell­vertreterInnen

Thomas Ahrens
Abteilungsleiter, DZ BANK AG


Dipl.-Volkswirt Thomas Grigutsch
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer,
Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid


Claudia Köppe
Abteilungsleiterin Mittelstand und Fondsinvestments, NRW.BANK


Kristina Sylvia Pelz
Abteilungsleiterin Eigenkapitalfinanzierungen Mittelstand und Fondsinvestments,
Handwerkskammer Düsseldorf


Michael Sondermann
Direktor und Marktgebietsleiter Firmenkunden Düsseldorf, Deutsche Bank AG

Was ist der Beteiligungsausschuss?

Er setzt sich aus Vertretern der Gesellschafter zusammen. An seinen Sitzungen nehmen zudem die Geschäftsführung und die der KBG NRW benannten Vertreter der öffentlichen Hand (Rückbürgen) teil. Der Beteiligungsausschuss votiert auf Basis der von der KBG erstellten Sitzungsvorlage den jeweiligen Antrag. Die Vertreter der öffentlichen Hand, die als Rückbürgen einen beachtlichen Teil aller Ausfälle tragen, entscheiden über die Einbeziehung in die staatlichen Rückbürgschaften im Einzelfall.